Unsere Zuständigkeiten

Unsere Zuständigkeiten

Hierbei unterstützen wir Sie gern:

Die Mitarbeitervertretung hat ein Recht auf Anhörung und Mitbestimmung (§ 40, MVG/EKD) bei:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Arbeitszeiten
  • Festlegung de Grundsätze fü die Aufstellung von Dienstplänen
  • Aufstellung von Grundsätzen für den Urlaubsplan
  • Aufstellung von Sozialplänen
  • Grundsätze der Arbeitsplatzgestaltung
  • Einführung neuer Arbeits-Methoden
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen für die Mitarbeiterschaft

Weiter hat die Mitarbeitervertretung eine eingeschränkte Mitbestimmung (§ 42, MVG/EKD) bei:

  • Einstellung
  • Kündigung nach Ablauf der Probezeit
  • Eingruppierung
  • Umsetzung innerhalb einer Dienststelle mit Ortswechsel
  • Versetzung oder Abordnung
  • Ablehnung eines Antrages auf Ermäßigung der Arbeitszeit oder Beurlaubung

In Form von Mitberatung (§ 46, MVG/EKD) wirkt die Mitarbeitervertretung bei:

  • außerordentlicher Kündigung
  • ordentlicher Kündigung innerhalb der Probezeit
  • Versetzung und Abordnung von mehr als drei Monaten
  • Aufstellung von Grundsätzen für die Bemessung des Pesonalbedarfsund Änderung des Stellenplanentwurfes
  • Begehung am Arbeitsplatz

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